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Allgemeine Mitseglerbedingungen auf der Segelyacht „Quetzal“

(vertreten durch den Schiffsführer/Skipper oder Pascal Mages / Judith Zimmermann (Eigner))

1. Törnpreis

Der Törnpreis beinhaltet die Koje auf der Yacht und die fachkundige Betreuung durch einen Skipper. Für die Verpflegung, Diesel, Gas sowie Hafengeld wird eine Bordkasse eingerichtet. Für die Reinigung wird eine Pauschale erhoben.

2. Versicherung & Haftung

Für die Yacht Quetzal bestehen Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Jedoch haftet jeder Gast den Eignern gegenüber für die durch Sie schuldhaft verursachten Schäden und/oder Verluste bis zu einer Höhe von max. 1000 Euro pro Schadensfall. Erfolgte die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig, haften Sie in vollem Umfang. Verursachte Schäden am Schiff und/oder Inventar müssen vor Ort erstattet werden. Um Ihre persönlichen Unfallrisiken abzusichern, empfehlen wir Ihnen, Ihre Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- und Reiserücktritt Versicherung zur Teilnahme an dem Segeltörn prüfen zu lassen und gegebenenfalls Ergänzungen vorzunehmen. Für Schäden, die sich aus der Teilnahme an unseren Segeltörns ergeben (Personen-und/oder Sachschäden sowie mögliche Folgeschäden) haften die Eigner lediglich, wenn die Schäden auf ein Verschulden vom Schiffsführer zurückzuführen sind bzw. wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder ein grober Verstoss gegen die anerkannten Regeln der Seemannschaft nachgewiesen wird. Eigner und/oder Skipper haften nicht für den Verlust bzw. die Beschädigung des persönlichen Eigentums der Mitsegler.

3. Leistungsänderung des Veranstalters / Höhere Gewalt

Der jeweils geplante Törnverlauf ist zur Durchführung vom Wetter abhängig und kann vom Schiffsführer jederzeit geändert werden. Das gleiche gilt für unvorhersehbare technische Defekte, Unfall oder dergleichen. Änderungen des Törnverlaufs aus vorstehend genannten Gründen oder aus Gründen der Sicherheit sind kein Anlass für Ersatzansprüche. Wenn die Törnroute durch schlechte Wetterbedingungen geändert wird, oder der Segeltörn aufgrund des Wetters oder aus sonstigen Gründen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und abgebrochen werden muss, wodurch sich evtl. auch die Start- und / oder Zielhäfen ändern, übernehmen wir dafür und die Folgen keine Haftung. Der Schiffsführer ist berechtigt, Törnteilnehmer aus wichtigem Grund von der weiteren Törnteilnahme auszuschliessen und im nächstmöglichen Hafen von Bord zu verweisen. Wichtige Gründe können ein gegen die Interessen der Crew gerichtetes Verhalten und die Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers, sowie Verstösse gegen Sicherheitsbestimmungen sein. Mit Buchung eines Törns bestätigt der Mitsegler, körperlich gesund zu sein, evtl. Sehschwäche durch Brillen oder Kontaktlinsen ausgeglichen zu haben und schwimmen zu können. Vor Antritt der Fahrt erstellt der Schiffsführer eine Crewliste. Sie enthält die Namen, Anschrift und Ausweisnummern aller Mitsegler.

4. Mitseglervertrag und Zahlung

Mit der Akzeptanz des Mitseglervertrages ist eine Anzahlung von 1/3 des Törnpreises fällig. Die Restzahlung muss unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Beginn des Törns bei der Eignerin eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der vier Wochenfrist vor Törnbeginn ist der gesamte Preis sofort zu zahlen. Die An- und Abreise geht zu Lasten des Törnteilnehmers und ist kein Bestandteil des Mitsegelvertrages.
Die Eignerin kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Mitseglervertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Mitseglervertrag kündigen:

1. Bis zwei Wochen vor Beginn des Segeltörns kann bei Nichterreichen der aus Sicherheitsgründen ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl die Eignerin den Rücktritt erklären, wenn in der Ausschreibung für dem entsprechenden Segeltörn auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung wird dem Mitsegler unverzüglich nach Eintritt der Rücktrittsvoraussetzungen mitgeteilt und der bereits eingezahlte Reisepreis zurückerstattet.
2. Bis vier Wochen vor Beginn des Segeltörns, wenn die Durchführung der Segelreise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Eignerin nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenzen, bezogen auf die aktuelle Reise, bedeuten würde und der Eigner bzw. Schiffsführer die dazu führenden Gründe nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird der bereits eingezahlte Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.

5. Stornierungskosten

Bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Reisepreises pro Person fällig (Anzahlung). Vom 29. Tag vor Reisebeginn 100 % des Gesamtpreises. Sollte der Mitsegler aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten wollen, kann er eine geeignete Ersatzperson stellen, die den Vertrag übernimmt. Im Falle einer Stornierung wird sich die Eignerin um einen anderweitigen Mitsegler bemühen. Gelingt dies, so hat der Mitsegler Anspruch auf Rückzahlung von 80 % des Törnpreises. Für den Fall eines Reiserücktritts wird ausdrücklich eine Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.